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Produkte zum Begriff Pflegedienst:


  • SÖHNGEN Erste-Hilfe-Füllung - Frühkindliche Betreuung
    SÖHNGEN Erste-Hilfe-Füllung - Frühkindliche Betreuung

    Erste-Hilfe-Füllung - Frühkindliche Betreuung, Betriebsausstattung/Erste Hilfe/Erste-Hilfe Nachfüllsets

    Preis: 67.88 € | Versand*: 5.94 €
  • Söhngen Erste-Hilfe-Koffer Senioren Heim und Pflege, MT-CD orange gefü
    Söhngen Erste-Hilfe-Koffer Senioren Heim und Pflege, MT-CD orange gefü

    Nicht nur die Bewohner eines Seniorenheimes, auch deren Betreuer benötigen Erste Hilfe! Viele der täglichen Handgriffe und Tätigkeiten bringen immer einmal wieder kleinere Verletzungen mit sich, die sachgerecht versorgt werden müssen.; Der Inhalt übertrifft die Forderungen der DIN 13157 und wird den speziellen Anforderungen im Bereich Heim und Pflege gerecht; Der Koffer Erste Hilfe Senioren Heim & Pflege enthält besonders hochwertige Qualitätsverbandstoffe, aluderm und DermaCare Kompressen, Verbandpäckchen, Dreiecktuch, Netzverband, WS-Binden, Kleiderschere, Splitterpinzette, Hyperventilationsmaske, oculav NIT Augen-Sofortspülung, SIRIUS Rettungsdecke, Spezial-Druckverbandpäckchen, Atemspendegerät Air-Vita Bi-Protect; Erste-Hilfe-Koffer Modell MT-CD; Maße: 400 x 300 x 150 mm ; Material: ABS-Kunststoff in orange ; Inkl. Wandhalterung mit 90 Grad Stopp-Arretierung ; Drehverschlüsse, Tragegriff, Gummidichtung, Koffer plombierbar ; Kennzeichnung mit Piktogrammen und Siebdruckbeschriftung;

    Preis: 289.68 € | Versand*: 0,00 €
  • Virus Hilfe - Senioren Spezial. Was Senioren aktiv tun können.
    Virus Hilfe - Senioren Spezial. Was Senioren aktiv tun können.

    Schnelle und einfache Aufklärung ohne unnötige Panikmache. Ein sachlicher Ratgeber, der umfangreich aufklärt und speziell auf die besonderen Anforderungen älterer Menschen abgestimmt ist. Alle wichtigen Antworten zum Thema »Schutz vor Virusinfektion« übersichtlich gegliedert und einfach erklärt. Ein Aktivplan mit den wichtigen Vorbeugemöglichkeiten und Schutzmaßnahmen für Senioren, um gut gewappnet durch die Viruskrise zu kommen. Von der Stärkung der Abwehrkräfte bis zu gezielten kleinen Veränderungen der Lebensweise. Von Ernährungstipps bis Atemübungen. Von Vermeidung bis hin zu möglichen Schutzmaßnahmen. Mit einem großen Sonderteil an Informationen zum allgemeinen Schutz vor Virusinfektionen. Beinhaltet: - Kurzübersicht - Schnellinformation - Alles gut und schnell lesbar - alle Gefahren und Hilfestellungen.

    Preis: 9.95 € | Versand*: 6.95 €
  • Geniale Apps für Senioren. Kultur, Gesundheit, Genuss.
    Geniale Apps für Senioren. Kultur, Gesundheit, Genuss.

    Die Stiftung Warentest präsentiert die praktischsten Apps und stellt die jeweiligen Pros und Kontras vor. Die Experten erklären Schritt für Schritt, wie man Apps sicher installieren, verwalten und löschen kann, woran man vertrauenswürdige Apps erkennt und wie man seine Daten am besten schützt. Mit Hilfe dieser Apps bleibt man mit seiner Familie in Kontakt und lernt Menschen in der Nachbarschaft kennen. Man entdeckt neue Rezepte für eine ausgewogene Ernährung. Wochenmärkte und Hofläden in der Umgebung sind leicht zu finden. Man durchstreift auf dem Smartphone die schönsten Museen der Welt und entdeckt die Schätze internationaler Bibliotheken.

    Preis: 16.90 € | Versand*: 6.95 €
  • Kann ein Pflegedienst die Pflege ablehnen?

    Ein Pflegedienst kann die Pflege ablehnen, wenn er nicht über ausreichend Personal verfügt, um die benötigte Pflege angemessen zu gewährleisten. Auch wenn die Pflegebedürftigkeit des Patienten nicht im Leistungskatalog des Pflegedienstes enthalten ist, kann dieser die Pflege ablehnen. Es ist wichtig, dass der Pflegedienst transparent kommuniziert, warum er die Pflege ablehnt, und dem Patienten bei der Suche nach einer alternativen Lösung hilft. Letztendlich sollte das Wohl des Patienten im Mittelpunkt stehen, und es sollte alles unternommen werden, um sicherzustellen, dass die benötigte Pflege gewährleistet ist.

  • Kann Pflegedienst Pflegestufe beantragen?

    Kann ein Pflegedienst eine Pflegestufe beantragen? Nein, grundsätzlich kann nur die pflegebedürftige Person selbst oder deren gesetzlicher Vertreter eine Pflegestufe bei der Pflegekasse beantragen. Der Pflegedienst kann jedoch bei der Einschätzung des Pflegebedarfs unterstützen und entsprechende Informationen bereitstellen. Es ist wichtig, dass der Antrag auf eine Pflegestufe gut vorbereitet ist und alle relevanten Informationen und Unterlagen eingereicht werden, um eine angemessene Einstufung zu gewährleisten. Der Pflegedienst kann dabei helfen, die Pflegesituation und den individuellen Pflegebedarf zu dokumentieren und zu erläutern. Letztendlich liegt die Entscheidung über die Einstufung in eine Pflegestufe jedoch bei der Pflegekasse.

  • Wer zahlt den Pflegedienst?

    Der Pflegedienst wird in der Regel von verschiedenen Stellen bezahlt, abhängig von der individuellen Situation des Pflegebedürftigen. In Deutschland übernimmt die Pflegeversicherung einen Teil der Kosten, wenn der Pflegebedürftige Leistungen aus der Pflegeversicherung bezieht. Falls die Pflegebedürftigkeit aufgrund eines Unfalls oder einer Berufskrankheit entstanden ist, kann die gesetzliche Unfallversicherung oder die Berufsgenossenschaft die Kosten übernehmen. Wenn der Pflegebedürftige über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, muss er die Kosten für den Pflegedienst selbst tragen. In manchen Fällen kann auch Sozialhilfe oder Hilfe zur Pflege vom Sozialamt beantragt werden, um die Kosten für den Pflegedienst zu decken. Es ist wichtig, sich individuell beraten zu lassen, um die bestmögliche Finanzierung für den Pflegedienst zu finden.

  • Ist ein Pflegedienst Vorsteuerabzugsberechtigt?

    Ein Pflegedienst ist grundsätzlich vorsteuerabzugsberechtigt, da er steuerpflichtige Leistungen erbringt. Das bedeutet, dass er die ihm in Rechnung gestellte Umsatzsteuer von seinen eigenen Umsätzen abziehen kann. Dies mindert die Steuerlast des Pflegedienstes und wirkt sich somit positiv auf seine finanzielle Situation aus. Es ist jedoch wichtig, dass der Pflegedienst alle Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt und die Umsatzsteuer korrekt abführt. Bei Unsicherheiten sollte er sich an einen Steuerberater oder die zuständige Finanzbehörde wenden.

Ähnliche Suchbegriffe für Pflegedienst:


  • Hilfe und Unterstützung für Terroropfer
    Hilfe und Unterstützung für Terroropfer

    Hilfe und Unterstützung für Terroropfer , Der elfte Band der vom WEISSEN RING herausgegebenen Reihe "Viktimologie und Opferrechte" untersucht, welche Rechte auf Hilfe und Unterstützung Terroropfer haben. Er beleuchtet dazu die EU-Opferrechte-Richtlinie und die EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung sowie das österreichische Strafprozessrecht. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Entschädigung von Terroropfern. Neben einer Analyse des österreichischen Verbrechensopfergesetzes werden die Möglichkeiten, Terroropfer zu entschädigen, rechtsvergleichend ausgelotet. Darüber hinaus geht der vorliegende Band mit der Amtshaftung nach einem Terroranschlag einer Frage nach, die sich aus der spezifischen Vorgeschichte des Anschlages in Wien 2020 ergibt. Ein Erfahrungsbericht der Opferhilfeorganisation WEISSER RING über die Arbeit mit Terroropfern nach dem Terroranschlag von Wien im Jahr 2020 rundet den Band ab. , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

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  • SÖHNGEN Erste-Hilfe-Koffer »SN-CD - Freude am Spiel« Frühkindliche Betreuung gelb, 31x21x13 cm
    SÖHNGEN Erste-Hilfe-Koffer »SN-CD - Freude am Spiel« Frühkindliche Betreuung gelb, 31x21x13 cm

    Erste-Hilfe-Koffer »SN-CD - Freude am Spiel« Frühkindliche Betreuung, Einsatzort: Kita/Schule, Montage: Wandmontage, Füllung im Lieferumfang: mit Füllung, Hersteller-Name: Söhngen, Höhe: 210 mm, Artikelbezeichnung: SN-CD gelb Freude am Spiel, Tiefe: 130 mm, Hersteller-Artikelnummer: 0350061, Breite: 310 mm, gefüllt: Ja, Betriebsausstattung/Erste Hilfe/Erste-Hilfe-Koffer

    Preis: 154.69 € | Versand*: 5.94 €
  • Ist ein Pflegedienst umsatzsteuerpflichtig?

    Ein Pflegedienst ist in der Regel umsatzsteuerpflichtig, da die Leistungen, die er erbringt, nicht von der Umsatzsteuer befreit sind. Das bedeutet, dass auf die erbrachten Leistungen Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19% erhoben wird. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen ein Pflegedienst von der Umsatzsteuer befreit sein kann, zum Beispiel wenn die Leistungen im Rahmen der Kranken- und Altenpflege erbracht werden. In solchen Fällen ist es wichtig, sich genau über die steuerlichen Regelungen zu informieren und gegebenenfalls eine Beratung durch einen Steuerexperten in Anspruch zu nehmen.

  • Wie wird Pflegedienst bezahlt?

    Pflegedienste werden in der Regel über verschiedene Finanzierungsquellen bezahlt. Dazu gehören beispielsweise die Pflegeversicherung, private Krankenversicherungen, die gesetzliche Krankenversicherung oder auch Eigenanteile der Pflegebedürftigen. Die Höhe der Zahlungen hängt von verschiedenen Faktoren wie dem Pflegegrad, der Art der Pflegeleistungen und dem individuellen Bedarf ab. Pflegedienste stellen in der Regel eine Rechnung über erbrachte Leistungen aus, die dann von den entsprechenden Kostenträgern beglichen werden. Es ist wichtig, sich im Vorfeld über die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten und Kosten zu informieren, um die bestmögliche Versorgung sicherzustellen.

  • Was darf der Pflegedienst?

    Was darf der Pflegedienst? Ein Pflegedienst darf pflegebedürftige Menschen in ihrer häuslichen Umgebung betreuen und pflegen. Dazu gehören unter anderem die Unterstützung bei der Körperpflege, der Medikamenteneinnahme und der Mobilität. Der Pflegedienst darf auch pflegefachliche Maßnahmen durchführen, wie zum Beispiel Wundversorgung oder Injektionen. Zudem darf er die Angehörigen der Pflegebedürftigen beraten und unterstützen.

  • Welche Steuern zahlt ein Pflegedienst?

    Ein Pflegedienst zahlt verschiedene Steuern, darunter Umsatzsteuer auf die erbrachten Leistungen. Zudem müssen Lohnsteuern für die Mitarbeiter abgeführt werden, die in der Regel als Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Je nach Rechtsform des Pflegedienstes können auch Gewerbesteuern anfallen. Darüber hinaus müssen möglicherweise noch weitere Steuern wie die Körperschaftsteuer oder die Grundsteuer entrichtet werden, abhängig von den individuellen Gegebenheiten des Pflegedienstes.

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